Prüfung Drohnenführerschein

Heute legte unser Pilot erfolgreich die Prüfung für die “Bescheinigung über eine bestandene Prüfung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse zum Steuern von unbemannten Fluggeräten gemäߧ 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 der Luftverkehrs-Ordnung” ab.